Gesetzlicher Entschädigungsanspruch auch für Vermögensschäden wegen Corona-Betriebsschließungen.

Erstmals sieht Rechtsgutachten anordnende Behörden für Folgen von Corona-Verordnungen umfassend in der Pflicht

Hunderttausendfach wurden Unternehmer und Selbstständige davon abgehalten, ihren Beruf auszuüben. Betriebe mussten wegen staatlicher Corona-Anordnungen ganz oder partiell schließen. Die Folge: Massive Umsatzeinbrüche und überproportionale Kosten. Hohe Verluste verbleiben selbst dann, wenn der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Die Frage, wie mit derartiger Verlusten umgegangen wird, wurde und wird von Bund, Ländern, verantwortlichen Behörden und vereinzelt Gerichten ebenso eindeutig, wie für Betroffene existenzgefährdend beantwortet: Für Vermögensschäden wegen Tätigkeitsuntersagungen gegenüber Unternehmern oder Selbstständigen gibt es keinerlei Entschädigungen.

Dem widerspricht nun erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten der Wirtschaftsanwälte Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, das im Auftrag vom Fachärzteverband Integrative Versorgung e.V. (FIV), Seligenstadt/Hessen, erstellt wurde. Als Ko-Autoren konnte Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte, Hanau, den ehemaligen Verfassungs- und Verwaltungsrichter Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Wiesbaden, gewinnen. Ihr Ergebnis: Alle Unternehmen und Selbstständige, die im Zuge der Umsetzung der staatlichen Corona-Restriktionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unmittelbar von Betriebsbeschränkungen und Schließungsanweisungen betroffen waren und sind, haben einklagbare Ansprüche auf staatliche Entschädigungen in Höhe aller erlittener Vermögensschäden unter Anrechnung häufig völlig unzulänglicher Unterstützungsmaßnahmen. Das bedeutet: Sämtliche von Tätigkeitsverboten betroffenen Selbstständigen, Unternehmer und Unternehmen sind, so Rechtsanwalt Harald Nickel, also keineswegs, wie es Politik und Behördenvertreter darstellen, nicht Bittsteller, sondern Anspruchsteller, denen man ihr Recht streitig macht.

Es gibt gleich mehrere Entschädigungsnormen, die als Grundlage für Entschädigungsansprüche für Vermögensschäden dienen können.
Starkes Signal an Einzelhändler und Betriebe

Es gibt, so das eingeholte Rechtsgutachten, also gleich mehrere parallele, bereits existierende Entschädigungsnormen, die als Grundlage für Entschädigungsansprüche bei Vermögensschäden herangezogen werden können, so Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau: „Das Gutachten ist ein starkes Signal an alle Selbstständigen und Unternehmen, die bedingt durch die Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen massive Schäden hinzunehmen hatten und haben.“ Angesichts der finanziellen Einbußen und der im schlimmsten Fall drohenden Insolvenz sei es daher unbedingt erforderlich, dass Verantwortliche aus Politik und Behörden ihre bislang praktizierte Verweigerungshaltung überdenken. „Wenn nicht schnellstens die bisherigen rechtswidrigen und unsozial Lasten verteilende Position von Politik und Verwaltung überdacht und korrigiert wird, sind wir bereits beauftragt, vor Gericht zu ziehen und die bestrittenen Ansprüche einzuklagen“, so Harald Nickel. Es könne nicht sein, dass es gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind, die ruinöse Sonderopfer bringen und in ihrem Existenzkampf allein gelassen werden. Das Argument, dass hieraus eine finanzielle Überbelastung des Staates durch Entschädigungsleistungen entstehe, sei kurzsichtig und falsch. „Die sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten des Zusammenbruchs einer großen Zahl betroffener Selbstständiger und Unternehmer für den Fall, dass Sonderopfer nicht entschädigt werden, wird den Staat am Ende viel teurer zu stehen kommen, als heute durch Zubilligung von Entschädigungen für Planungssicherheit zu sorgen und Betriebe und Arbeitsplätze zu retten“, so Rechtsanwalt Harald Nickel weiter.

Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Wiesbaden, hebt hervor, dass die mit dem Gutachten identifizierte Lückenhaftigkeit des Infektionsschutzgesetzes IfSG letztlich die Tür zu allgemeinen Entschädigungsansprüchen rechtlich öffne. Das Fazit der beiden Gutachter: Vermögensschäden sind sowohl politisch im Sinne einer gerechten Verteilung von Lasten als auch rechtlich durch Entschädigung auszugleichen.

Zum Hintergrund:

Das Gutachten „Entschädigung für Vermögensschäden aufgrund Betriebsbeschränkungen/-schließungen infolge Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), stellvertretend am Beispiel Hessen“ wurde vom Fachärzteverband Integrative Versorgung e.V. (FIV) , Seligenstadt/Hessen, – vormals LAOH Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten Mitte – März 2020 in Auftrag gegeben.

Harald Nickel ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Lehrbeauftragter für europäisches Vergaberecht. Er agiert als Syndikus- bzw. Vertragsanwalt bedeutender Unternehmen und Verbände sowie als ständiger rechtlicher Berater und Vertreter mehrerer deutscher Städte und Gemeinden. https://www.nickel.de/

Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Medizinrecht. Von 1999 bis 2007 war er Oberbürgermeister von Kornwestheim, von 1995 bis 2000 Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofes. Er war zudem als Ministerialrat in Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen tätig sowie Richter in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Gründungsrektor und Lehrbeauftragter der Hochschule für Polizei Sachsen. https://www.verfassungsrecht-anwalt.de/

Webinar Aufzeichnung vom 10.6.2020

Staatshaftung - Schadensersatz für Corona-Schäden? Was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen

Wenn der Lockdown das Geschäft verhagelt

Wenn der Lockdown das Geschäft verhagelt: »Händler sollen keine Bittsteller, sondern Antragsteller sein«

Möglicherweise löst das Rechtsgutachten von Harald Nickel eine Klagewelle in Deutschland aus - von der die Einzelhändler profitieren können. Der Jurist besteht darauf, dass die Politik für entstandene Vermögensschäden infolge des Lockdowns aufkommen muss.

zum ganzen Artikel bei »Der Handel« auf www.etailment.de

Harald Nickel zu Gast in der Hessenschau: Corona Gutachten gibt Gastronomen Hoffnung.

Zum Video Hessenschau vom 31.5.20

Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2020

Gastwirt klagt wegen Corona auf Entschädigung. Betriebsschließungen haben wegen der Corona-Pandemie bei Restaurants und Hotels in Deutschland für einen drastischen Umsatzrückgang gesorgt. Rechtsanwalt Harald Nickel ist der Meinung, das Betrieben, die ohne eigenes Verschulden geschlossen wurden, Entschädgungsansprüche zustehen und bereitet eine Musterklage vor.

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News zum Thema Corona Entschädigung und Wirtschaftsrecht

30.11.2021 - Wirtschaftsrecht

Karlsruhe, 30.11.2021: Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen, so am 30.11.2021 das #Bundesverfassungsgericht zum Lockdown im Frühjahr 2021.

30.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Info der Bundesregierung zu Überbrückungshilfe, die man neben der Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung in Anspruch nehmen sollte:

13.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Im Auftrag mehrerer Gastronomen hatte die Rechtsanwaltskanzlei Nickel, Hanau, am Hessischen Verwaltungsgerichtshof einen Normenkontrollantrag gestellt, die am 04. November 2020 von der hessischen Landesregierung beschlossenen Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung außer Vollzug zu setzen. Der Antrag wurde heute abgelehnt, nachdem das Bundesverfassungsgericht trotz möglichen Verfassungsverstoßes vergleichbar entschieden hat.

10.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Die Zustimmung für die zuerst von uns Anfang Mai vertretene Rechtsauffassung wächst:

05.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Hanauer Rechtsanwalt Harald Nickel sieht sich durch Bundestagsinitiative bestätigt: Ungenügendes Infektionsschutzgesetz soll nachgebessert werden. Berufsverbote nach aktuellem Stand nicht legitimiert

04.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Sat1, Die Akte, Montag, 02.11.2020
Rechtsanwalt Harald Nickel will als erster Anwalt rechtlich verhindern, was die Regierung beschlossen hat.

01.11.2020 - Wirtschaftsrecht

Die Hessenschau des HR-TV hatte gestern um 19.30 Uhr einen Verfassungsrechtler von der Uni FFM im Studio. Gut! Er ein prominenter Wissenschaftler, der uns beipflichtet, dass das Infektionsschutzgesetz einen Lockdown nicht (!) erlaubt, der aber darauf gestützt wird.

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Erste Klage gegen den neuen Lockdown!
Der Hanauer Fachanwalt Harald Nickel will im Namen dreier Gastro-Unternehmer Eilantrag gegen die massenhafte Schließung von Restaurants und anderen Unternehmen stellen...

31.10.2020 - Wirtschaftsrecht

hessenschau vom 29.10.2020

29.10.2020 - Wirtschaftsrecht

Gesprochen wird von ernstzunehmenden Nebenwirkungen ...

05.10.2020 - Wirtschaftsrecht

Laut dem Gutachten von Harald Nickel zu Corona Entschädigungsansprüchen sollten sich Händler, Gastwirte und Gastronomen an den Staat wenden, um Entschädigung zu erhalten.

03.10.2020 - Wirtschaftsrecht

Der Wirt des Augustiner-Kellers in München erhält rund 1 Million Euro von seiner Versicherung, nachdem er sie wegen der Betriebsschließungen während des Corona-Lockdowns verklagt hatte.

02.10.2020 - Wirtschaftsrecht

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30.09.2020 - Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Harald Nickel vertritt vier Frankfurter Diskotheken mit der Beratung zu Auflagen und individuellen Hygienekonzepten. Eine schnelle Öffnung der Clublandschaft in Hessen könnte damit gewährleistet sein. Die hessische Landesregierung prüft das hierzu erstellte, umfangreiche Gutachten der Kanzlei Nickel.

29.09.2020 - Wirtschaftsrecht

Eine Öffnung der Clubs nach halbjähriger Corona-Pause stellt Harald Nickel mit einem Rechtsgutachten und einem Hygienekonzept in Aussicht. Die hessische Landesregierung will auf Grund dieser Überlegungen eine Lockerung der Corona-Verordnung prüfen.

21.07.2020 - Wirtschaftsrecht

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12.06.2020 - Wirtschaftsrecht

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12.05.2020 - Wirtschaftsrecht

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08.05.2020 - Wirtschaftsrecht

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24.04.2020 - Wirtschaftsrecht

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EuGH verwirrt mit scheinbarem Sensationsurteil Verbraucher und Presse und weckt unberechtigte Hoffnungen. Bundesgerichtshof stellt sofort klar: – Kein neuer Widerrufsjoker in Deutschland

17.03.2020 - Wirtschaftsrecht

Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

10.03.2020 - Wirtschaftsrecht

Umsatzeinbrüche, Absturz an den Börsen – die Corona-Pandemie-Weltwirtschaftskrise erreicht Deutschland. Die Bundesregierung hat zaudernd erste Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft, »Notfallpaket« genannt, angekündigt.