Wir sind Corona-Unternehmensrecht

2. Oktober 2020 - Wirtschaftsrecht

Diskotheken könnten bald mit speziellem Hygienekonzept öffnen.

Unsere Kanzlei mit Rechtsanwalt Harald Nickel vertritt vier Frankfurter Clubs mit der Beratung zu Auflagen und individuellen Hygienekonzepten. Eine schnelle Öffnung der Clublandschaft in Hessen könnte damit gewährleistet sein. Die hessische Landesregierung prüft das hierzu erstellte, umfangreiche Gutachten der Kanzlei Nickel und denkt über eine Lockerung der Corona-Verordnung nach.

»Auf der Grundlage unseres Gutachtens und eines jeweils individuell angepassten Hygiene- und Betriebskonzepts wäre letztlich die medizinisch abgesicherte Öffnung der gesamten Club- und Kulturszene möglich«, sagt Harald Nickel.