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Öffentliche Vergabe

Gesellschaftsrecht

Gesetzesänderung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 beschränkt die sog. Nachhaftung ausgeschiedener persönlich haftender Personengesellschafter

Mit dem 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Wesentliche Änderung ist eine empfindliche Verschärfung der sogenannten Nachhaftung von ehemaligen, ausgeschiedenen zu Zeiten deren Beteiligung persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaftern wegen Verbindlichkeiten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG, dort allein Komplementäre) persönlich in unbegrenzter Höhe. Soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift, gilt dies auch für ehemalige Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft von Freiberuflern.

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Latest News

23.05.2024 - Verkehrsrecht

Medizinisch-psychologische Untersuchung

MPU nur bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

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02.05.2024 - Vergaberecht

Nickel an Vergaben zur Hessischen Landesgartenschau Oberhessen 2027 beteiligt.

Echzell hat das Hauptprojekt der Gemeinde zur Landesgartenschau, den »Zukunftspark«, beschlossen – unter der Prämisse einer juristisch abgesicherten Deckelung der Kosten für die Gemeinde. Maßgeblichen Anteil daran hat Vergaberechtsanwalt Harald Nickel, der auf dem Gebiet des Vergaberechts für Echzell und sechs weitere an der Landesgartenschau (LGS) beteiligten Kommunen arbeitet.

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27.04.2024 - Verkehrsrecht

Cannabis Legalisierung - Teilamnestie für Altfälle

Wer muss diesen Beitrag weiterlesen, derjenige dessen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen THC am Steuer bevorsteht, derjenige, der aufgrund einmaligen Verstoßes eine MPU Auflage zu erfüllen hat, die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist, gleichgültig ob Verfahren noch laufen oder nicht.

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Nickel Rechtsanwälte in Hanau

Wir sind ein führendes mittelständisches Rechtsberatungsunternehmen, bestens vernetzt und flexibel, welches von renommierten Rechtsanwalts-Kanzleiführern und Institutionen als hervorragend empfohlen wird. Wir reizen Spielräume mutig und mit Augenmaß für unsere Mandanten aus. Kreativ, konstruktiv und ergebnisorientiert.Wir fungieren als Syndikuskanzlei bedeutender Interessen- und Unternehmensverbände.
Im Bewusstsein unserer regionalen Wurzeln in Hanau und im Rhein-Main-Gebiet betreuen wir unsere Mandanten umfassend bei allen Rechtsfragen als Full-Service-Rechtsberater und darüber hinaus regional, bundesweit und grenzüberschreitend im Rahmen besonderer Spezialisierungen.