»Verfassungswidrig« Hessischer Anwalt Harald Nickel stellt Eilantrag gegen Lockdown

31. Oktober 2020 - Wirtschaftsrecht

Erste Klage gegen den neuen Lockdown!
Der Hanauer Fachanwalt Harald Nickel will im Namen dreier Gastro-Unternehmer Eilantrag gegen die massenhafte Schließung von Restaurants und anderen Unternehmen stellen. »Die Maßnahmen bedeuten ein Berufsverbot für tausende Unternehmer«, so Nickel zu BILD. »DAs verstößt gegen Recht und Verfassung!« Zum einen treffen die Schließungen von Hotels und Gaststätten »Branchen, die nachweislich NICHT entscheidend sind für das Infektionsgeschehen«, sagt Nickel. Zudem habe der Staat versäumt, »solche Eingriffe durch ein Gesetz zu legitimieren, etwa durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes«.

Kommende Woche werde er Klage und Eilantrag beim hessischen Oberverwaltungsgericht einreichen – sich aber notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen, so Nickel.

Eilantrag gegen Corona Lockdown