Hohe langfristige Zinsversprechen von Kreditinstituten müssen auch in unerwarteten Niedrigzinsphasen eingehalten werden. Diese begründen Kündigungsrechte nicht.
Rechtsprechung und Gesetzesänderungen bieten erweiterte Möglichkeiten, wegen fehlgeschlagener Anlagegeschäfte nicht nur vermittelnde und beratende Banken, sondern auch eingeschaltete freie Finanzberater in die Haftung zu nehmen.
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