Überbrückungshilfe für Unternehmen

30. November 2020 - Wirtschaftsrecht

Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.

Lesen Sie die Info der Bundesregierung zu Überbrückungshilfe, die man neben der Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung in Anspruch nehmen sollte:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html