Der BGH legt AKB Klausel zugunsten des Leasingnehmers aus
Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof einen recht versichererfreundlichen Beschluss erlassen
Einen breiten Raum nehmen derzeit die Verfahren ein, bei denen es um die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach einem Widerruf gem. § 5a der alten Fassung des VVG geht.
Im April 2016 hat sich der BGH mit der sogenannten strengen Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung beschäftigt
Versicherer berufen sich gegen das sogenannte ewige Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers
Der BGH hat mit Revisionsurteil vom 13. Januar 2016 gleich zwei Klauseln in sogenannten Riesterrenten-Versicherungsträgen für intransparent erachtet.
Die privatversicherte Klägerin hatte sich bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages
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Wie die Vorinstanzen sieht auch der BGH keinen Bereicherungsanspruch des nach § 5a VVG a.F. ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmers nach jahrelanger Durchführung des Lebensversicherungsvertrages.
Der BGH (IV ZR 73/13) verhandelt am 16.07.2014 über bedeutende versicherungsrechtliche Fragen, welche zuvor das Landgericht Gießen (Urteil vom 21. März 2012 – 2 O 434/11) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 18. Januar 2013 – 7 U 137/12) beschäftigt haben. Worum geht es?
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden,
BGH durch Urteil vom 30.04.2014
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