Harald Nickel
Rechtsanwalt_ Fachanwalt für Steuerrecht_ Fachanwalt für Verkehrsrecht_ Lehrbeauftragter für europäisches Vergaberecht_
Rechtsanwalt Harald Nickel übernahm in Hanau die renommierte Anwaltskanzlei seines Vaters als Namenspartner. Unmittelbar nach dessen Tod verlies er dieses Anwaltsbüro, um eine seinen Vorstellungen entsprechende bundesweit tätige Rechtsanwaltsboutique zu begründen, als erstes Rechtsanwaltsbüro in Deutschland vollständig digitalisiert. Nachdem Rechtsanwalt Harald Nickel in seiner Karriere mehrere unterschiedliche Tätigkeitsfelder stets mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt durchlaufen hatte, gleichzeitig seine Kompetenz als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsrat verschiedener Banken einbringen konnte, legte er mit Neugründung unserer heutigen Anwaltsunternehmung seinen Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung bedeutender öffentlicher und privater Auftraggeber im Bereich des Immobilien- und Vergaberechts. Mittlerweile wird die Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft seit 2012 jährlich im Anwaltsverzeichnis der ImmobilienZeitung führender deutscher Immobilienkanzleien empfohlen.
Als „Erfinder“ des „Hanauer-Konversions-Modells“ oder des „Heidelberger-Modells“, der PPP-Entwicklung der Heidelberger Südstadt, bestehend aus Mark-Twain-Village und Campbell Barracks, damals als strategischer und juristischer Berater des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg, Herrn Prof. Dr. Eckart Würzner, fungierend, beispielsweise auch des „Griesheimer-Modells, welches Grundlage des dortigen neuen Stadtteiles „Anger“ ist, beschäftigt sich Rechtsanwalt Harald Nickel heute mit immobilen- und vergaberechtlichen Beratungen in allen Sparten. Beginnend bei der Entwicklung von Stadtteilen mit bis zu 1.500 Wohnungen, etwa in Heidelberg und Griesheim und endend bei der Vergabeberatung von sieben der elf Ausrichtern der Landesgartenschau Oberhessen 2027. Als Leiter des Immobilien- und Vergaberechts-Kompetenzteams unseres Büros verantwortet Rechtsanwalt Harald Nickel alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen des Europarechts, des Vergaberechts, des öffentlichen und privaten Baurechts, des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Rechts der öffentlichen Projektförderungen und desjenigen anderweitiger Projektfinanzierungen. Seit mehr als zehn Jahren fungiert Rechtsanwalt Harald Nickel zudem nebenberuflich als Hochschullehrer für Europäisches Vergaberecht im Bereich Bauwirtschaft an der Hochschule Darmstadt.