Nach einer EU-Verordnung, der sogenannten Fluggastrechteverordnung (261/2004/EG), und der daraufhin entwickelten Rechtsprechung, die des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes, haben Fluggäste bei großen Flugverspätungen von mindestens drei Stunden oder bei Flugannullierungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegen die ausführende Fluggesellschaft.
Nickel . Eiding klagt gegen Sicherheitskonzept des Frankfurter Flughafens
Gegen das klageabweisende Urteil des VGH Kassel vom 21.08.2009, dem der Planfeststellungsbeschluss (PFB) bezüglich der Nord-West-Landebahn am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main zugrunde lag
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