Lesen Sie den kompletten Text der Stellungnahme von RA Harald Nickel zur Verbilligungsrichtlinie der Bima (IZ 16 vom 18. April 2019)
Neue Richtlinie: »Sie ist Gold wert« (ImmobilienZeitung vom 18.4.2019, Seite 1)
Eigentümer von Grundstücken können für Rückstauschäden haftbar gemacht werden,
Richter verbieten Nachforderungen. Die Immobilienzeitung berichtet darüber in der Ausgabe 5/2016 und druckt ein Interview mit Harald Nickel, der dieses Urteil erstritten hat.
Bisher mussten Käufer von Bundesimmobilien bei einer neuen Nutzung Geld an den Bund nachzahlen. Ein neues Urteil könnte dies ändern.
Der Focus, die Mitteldeutsche Zeitung, Die Welt und diverse andere Medien berichten über das von Rechtsanwalt Harald Nickel erstrittene Urteil
Bima-Kaufvertrag enthält unwirksame Preisklausel.
Landgericht Hanau: Nachzahlungsklausel in Immobilien-Kaufverträgen des Bundes ist nichtig. Käufer können in vergleichbaren Fällen Zahlungen zurückfordern.
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