#nickelrechtsanwaelte, Hanau, werden gegen die Lockdown Schließungen vorgehen

1. November 2020 - Wirtschaftsrecht

Die Hessenschau (HR) hatte am 29. Oktober einen Verfassungsrechtler von der Uni FFM im Studio. Gut! Ein prominenter Wissenschaftler, der uns beipflichtet, dass das Infektionsschutzgesetz einen Lockdown nicht (!) erlaubt, dieser aber darauf gestützt wird.

Ich habe die Unzulässigkeit von Berufsverboten im Studio des HR schon mehrfach angesprochen. Wir werden gegen die erneuten Lockdown Schließungen vorgehen und uns auch dafür einsetzen, dass Entschädigungen gezahlt werden. Und nicht nur das.

Wir machen wegen des ersten Lockdowns nicht nur Entschädigungs-, sondern auch Schadensersatzansprüche geltend.

Darüber hinaus sind wir beauftragt worden, Normenkontrollklage und einen Eilantrag wegen der anstehenden Lockdown-Verordnung des Landes Hessen anzubringen. Wir stehen mit unserer Meinung nicht allein:

Artikel und Info auf www.judid.de:
https://www.judid.de/ex-bverfg-richter-neuer-lockdown-unzulaessig/?fbclid=IwAR3C3aCYDvQl2ezGcKaY5nxhg8sVOewELxyOJje_J1VN9Yg_lTjmWQes_Nc

Harald Nickel Hessenschau 201029