Wie bei der Finanzkrise 2008/2009 stehen ergänzende Regelungen zum Kurzarbeitergeld im Zentrum. Am 09.03.2020 beschloss der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD das Bundeskabinett solle Regeln dazu bereits am 11.03.2020 beschließen. Das ist erfolgt.
Auch direkte Finanzhilfen für Firmen sind angekündigt, aber noch nicht konkret definiert. Dazu ist von zusätzliche Milliardeninvestitionen von Bund und Ländern die Rede.
Für die Zeit ab April 2020 sind Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld vorgesehen. Unternehmen, die zum Erliegen kommen, sollen ihre Stammbelegschaften halten und Kündigungen vermieden können.
Angekündigt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit 60% ausgefallenen Nettolohns übernimmt, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter wegen Arbeitsmangels in Kurzarbeit schicken muss. Zusätzlich sollen den Arbeitgebern auch die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden voll erstattet werden. Ende Januar 2020 hatte die Koalition beschlossen, 50% davon zu erstatten.
Betriebe sollen künftig Kurzarbeitergeld bereits nutzen können, wenn 10% oder mehr der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher gab es Leistungen erst, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen sind.
Ende Januar hatten die Koalitionsspitzen weithin unbemerkt beschlossen, Kurzarbeitergeld solle leichter von 12 auf 24 Monate verlängern werden können. Eine derartige Regelung soll im Wege der Verordnungsermächtigungen befristet bis Ende 2021 mobilisiert werden können.
Die Neuerungen sollen mit einem sogenannten „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Von der Corona-Pandemie existenzbedrohend betroffene Unternehmen sollen nach Regierungsplänen finanzielle Unterstützungen erhalten.
Direkte Liquiditätshilfen und Abstimmungen mit ein Gespräche mit Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften dazu sollen kurzfristig zu konkreten Konzepten führen.
Von einem Konjunkturprogramm vergleichbar Maßnahmen während der Finanzmarktkrise werden in Aussicht gestellt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kündigt "maßgeschneiderte" Lösungen für Firmen in Not an. Wer was schneidern können soll, ist noch nicht kommuniziert.
Kosten etwa von erforderlich erscheinende Aufstockungen bestehender Kreditprogramme für Unternehmen, die wegen Liefer- und Produktionsengpässen wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sind anscheinend noch nicht proportioniert. Mehrere Milliarden Euro werden sicherlich zu mobilisieren zu sein. Besonders das Gastronomiegewerbe, Hotels, die Messe-Industrie, Fluggesellschaften, die Tourismusbranche insgesamt, aber auch ganz allgemein die Verbrauchsgüterindustrie verzeichnen oder befürchten berechtigt schwerwiegende Einbrüche. In dieser Woche steht hektische Betriebsamkeit an. Heute trifft Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) seine Länderkollegen.
Die große Koalition in Berlin Investitionspaket. Angesichts schwächelnder Wirtschaftsfaten in 2019 waren die Lrognosen für 2020 bereits vor Corona eher düster. bereits Nun droht wegen der Corona weltweit und am Binnenmarkt eine massive Rezession. Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft sind vor Corona gesenkt worden und nach Corona im freien Fall. Das belastet vor allem die bereits belastete exportlastige deutsche Wirtschaft. Die Koalition sieht nun zusätzliche Investitionen des Bundes in 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro vor.
Erforderliche Mittel scheinen im Bundeshaushalten darstellbar. Dies folgt aus Überschüssen etwa in 2019 von mehr als 13 Milliarden Euro. Investiert könnte etwa in neue Verkehrswege.
In Kommunen sollen Brachflächen reaktiviert werden, damit ohnehin bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Dass hier widersprüchliches Verhalten von Bund und Ländern, etwa die permanente Verteuerung von Bauland durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wie diese bereits geplante Wohnbauprojekte etwa in der Stadt Griesheim/Hessen verlangsamen allein könnten Investitionsschübe auslösen. Das Ziel ist laut der großen Koalition, in den kommenden Jahren zusätzliche 140 Milliarden Euro bereit zu stellen.
Die Bundesregierung stellt bereits Gelder für neue Mobilfunkmasten oder den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereit, die entweder nich beansprucht werden oder gelegentlich wenig Wirkung zu entfalten scheinen.
Als Grund für im Vergleich zu anderen Ländern signifikante Entwicklungsdefizite sollen Kapazitätsprobleme in der Bauwirtschaft und bei Planungsbehörden, auch eingeschalteten Unternehmen, wie der Telekom sein. Planungs- und Genehmigungsverfahren für dringend benötigte Infrastrukturmaßnahmen dauern gefühlt endlos, jedenfalls im Vergleich zum Ausland ein Vielfaches an Zeit. Vergleichbare Gründe lassen Ausbau der Windkraft und erforderlicher Trassen stocken. Die Bundes-Koalition will nun ein „Paket“ an längst überfälligen Maßnahmen auf den Weg bringen, um Planungshemmnisse auszuräumen.
Gerichtsverfahren sollen absehbar gemacht und beschleunigt organisiert werden. Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren sollen "wo möglich" zur Meidung aufwändiger Vielfachbefassung unterschiedlicher Prüfungsinstanzen mit den immer gleichen Themen zusammengelegt werden. Ökologische Prüfungen bezogen auf Artenschutz sollen vereinheitlicht werden. Für Juli 2020 wir der Entwurf eines "Investitionsbeschleunigungsgesetz" angekündigt. Überfällige und bekannte Entwicklungshemmnisse, über die seit Jahren weithin folgenlos diskutiert werden, Rückt nun die Coronakrise in den Fokus, nicht neu und dennoch heute mehr denn je überfällig.
Werden in anderen Ländern nachhaltige Steuererleichterungen für insbesondere die mittelständische Wirtschaft als Folge der Coronakrise angepackt, ist eine Verständigung darauf in Deutschland nicht in Sicht. Trotz der Coronakrise gelang es der großen Koalition nicht, sich in diesem Sinne auf einen sofortigen Abbau des Soli zu verständigen.
Nicht anders steht es mit einer Stärkung der kommunalen Finanzausstattung. Hier gibt es einen „Prüfauftrag“ an die Bundesregierung, "ob es einen nationalen politischen Konsens zum Thema kommunale Altschulden gibt". Auch auf ein solches Instrument die Stärkung kommunaler Investitionsfähigkeit scheint man nicht zurückgreifen zu wollen.
Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter wie Computer hingegen sollen zeitnah verbessert werden.
Außerdem sind für (zumeist kleine und mittlere) Personengesellschaften Erleichterungen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer vorgesehen.
Handlungsbedarf ist erkannt. Eine Blaupause für die Bewältigung von Krisen, wie der aktuellen, scheint es in Deutschland und weltweit nicht zu geben. Maßnahmen beim Kurzarbeitergeld und direkte Finanzhilfen können und müssen helfen. Ein effektives Konjunkturprogramm national und europaweit erscheint erforderlich. Die damals effektiven Maßnahmen während der Finanzmarktkrise läßt hoffen, dass der aktuelle aufgeregte Aktivismus in zielführende Hilfen mündet. Die Chance, kommunale Finanzen zu stärken und bei der digitale Infrastruktur Anschluss an internationale Ansprüche zu gewinnen, sollte genutzt werden.
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