Laut dem Gutachten von Harald Nickel zu Corona Entschädigungsansprüchen sollten sich Händler, Gastwirte und Gastronomen an den Staat wenden, um Entschädigung zu erhalten.
Auch Schadensersatzansprüche stehen im Raum. Nickel rät allen Geschädigten, Ansprüche geltend zu machen – nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Betriebsschließungsversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.
Sehen Sie sich hier das Interview mit Harald Nickel auf »bild« an
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0