Rechtsanwalt Harald Nickel rät Corona-Opfern: Holen Sie sich den Schaden vom Staat

5. Oktober 2020 - Wirtschaftsrecht

Laut dem Gutachten von Harald Nickel zu Corona Entschädigungsansprüchen sollten sich Händler, Gastwirte und Gastronomen an den Staat wenden, um Entschädigung zu erhalten.

Auch Schadensersatzansprüche stehen im Raum. Nickel rät allen Geschädigten, Ansprüche geltend zu machen – nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Betriebsschließungsversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.

Sehen Sie sich hier das Interview mit Harald Nickel auf »bild« an

Corona Entschädigungsanspruch