Wenn der Lockdown das Geschäft verhagelt: »Händler sollen keine Bittsteller, sondern Antragsteller sein«

14. Mai 2020 - Wirtschaftsrecht

Möglicherweise löst das Rechtsgutachten von Harald Nickel eine Klagewelle in Deutschland aus - von der die Einzelhändler profitieren können. Der Jurist besteht darauf, dass die Politik für entstandene Vermögensschäden infolge des Lockdowns aufkommen muss. Das gebe das Infektionsschutzgesetz her. Sollte sich das bewahrheiten, dann winkt Unternehmen Schadenersatz von Staat oder Behörden.
Ein Interview mit Harald Nickel.

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