Gesellschaftsrecht
Wir sind Gesellschaftrecht.
Wir sind stark in Gesellschaftsrecht. Wir verfügen über Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung und sind ein führender Anbieter für sowohl kleine, wie auch große Mittelständler.
Wir beraten und vertreten börsennotierte Aktiengesellschaften, mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir lösen Fragestellungen von Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern oder Organen, im Zusammenhang mit konzernrechtlichen Fragen bis hin zu Maßnahmen und Regelungen der Corporate Governance. Für unser mittelständisches Klientel sind die integrierte gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Beratung zum Generationswechsel in Familiengesellschaften und zur Firmenübernahme und Firmenübergabe von besonderer Bedeutung und ein Schwerpunkt unserer häufig interdisziplinär angelegten Tätigkeit. Wir beraten darüber hinaus regelmäßig bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, beim Wechsel der Geschäftsleitung und bei Fragen der Organhaftung. Wir vertreten bei Anfechtungsklagen und Spruchverfahren und begleiten Squeeze-outs, Strukturmaßnahmen und Restrukturierungen und beraten zu Compliance-Themen.