Zinsversprechen von Kreditinstituten

28. Januar 2015 - Bank- und Kapitalmarktrecht

Hohe langfristige Zinsversprechen von Kreditinstituten müssen auch in unerwarteten Niedrigzinsphasen eingehalten werden. Diese begründen Kündigungsrechte nicht.

Das entschied im Rechtsstreit zwischen einem Kreditinstitut und einem Kunden das angerufene Landgericht Ulm.

Das Institut dürfe hochverzinste Sparverträge, die es zwischen 1993 und 2005 vertrieben hat, nicht kündigen, entschied das Ulmer Landgericht am 27.01.2015

Die Sparverträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr attraktiv, für die Sparkasse ein Verlustgeschäft.

Das Kreditinstitut hatte sich aus den Verträgen zu lösen versucht und begründend auf das aktuelle, unerwartete Zinsumfeld verwiesen.