Fünf Ex-Vorstände der Ärzte- und Apothekerbank müssen dieser nach Auffassung des Landgerichts keinen Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen zahlen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage der Bank mit Urteil vom 25.04.2014 abgewiesen. Den Vorständen falle kein Sorgfaltspflichtverstoß zur Last. Ursächlich für die Verluste seien die Auswirkungen der Finanzmarktkrise gewesen.
Die Bank hatte wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro gefordert. Sie begründete ihre Forderung damit, dass die Anlageentscheidungen der Beklagten zu riskant gewesen seien. Die Underlyings hätten einen Subprime-Anteil von bis zu 70 % gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise beziehungsweise die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisenvorzeichen hätten die Beklagten ohne ausreichende Informationsbasis investiert.
Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Beklagten hätten die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet. Sie hätten die Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Investitionsentscheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen. Die von drei der Beklagten per Widerklagen geforderten Abfindungsansprüche, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro hat das LG in voller Höhe zugesprochen.
Harald Nickel
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