Hohe langfristige Zinsversprechen von Kreditinstituten müssen auch in unerwarteten Niedrigzinsphasen eingehalten werden. Diese begründen Kündigungsrechte nicht.
Fünf Ex-Vorstände der Ärzte- und Apothekerbank müssen dieser nach Auffassung des Landgerichts keinen Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen zahlen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadensersatzklage der Bank mit Urteil vom 25.04.2014 abgewiesen. Den Vorständen falle kein Sorgfaltspflichtverstoß zur Last. Ursächlich für die Verluste seien die Auswirkungen der Finanzmarktkrise gewesen.
Rechtsprechung und Gesetzesänderungen bieten erweiterte Möglichkeiten, wegen fehlgeschlagener Anlagegeschäfte nicht nur vermittelnde und beratende Banken, sondern auch eingeschaltete freie Finanzberater in die Haftung zu nehmen.
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