Diesel-geschädigte Musterkläger bis zum 29.9. handeln!

16. September 2019 - Verkehrsrecht

Dieselskandal-Musterklage verzögert Durchsetzung von Ansprüchen. Zeitnah Schadensersatz bekommt nur, wer bis zum 29.9.2019 aus dem »Verzögerungs-Musterprozess« aussteigt und individuell vorgeht. Aktuell zahlen VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat gerade wenn man nicht in der Masse der Musterkläger untergeht. Die Spezialisten von Nickel Rechtsanwälte helfen Musterklägern weiter.

Für VW steht bei der Musterfeststellungsklage ungeheuer viel auf dem Spiel. VW wird es hier bis in die letzte Instanz treiben und es kann viel Zeit vergehen, bevor ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des europäischen Gerichtshofes vorliegt.

Wenn der Musterprozess gewonnen werden sollte, müssen dann die Musterkläger in einem zweiten Anlauf nochmals gegen VW vorgehen. Warum dann nicht gleich?

Diesel-geschädigte Musterkläger bis zum 29.9. handeln!

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