Diesel-geschädigte Musterkläger bis zum 29.9. handeln!

Dieselskandal-Musterklage verzögert Durchsetzung von Ansprüchen. Zeitnah Schadensersatz bekommt nur, wer bis zum 29.9.2019 aus dem »Verzögerungs-Musterprozess« aussteigt und individuell vorgeht. Aktuell zahlen VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat gerade wenn man nicht in der Masse der Musterkläger untergeht. Die Spezialisten von Nickel Rechtsanwälte helfen Musterklägern weiter.

Für VW steht bei der Musterfeststellungsklage ungeheuer viel auf dem Spiel. VW wird es hier bis in die letzte Instanz treiben und es kann viel Zeit vergehen, bevor ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des europäischen Gerichtshofes vorliegt.

Wenn der Musterprozess gewonnen werden sollte, müssen dann die Musterkläger in einem zweiten Anlauf nochmals gegen VW vorgehen. Warum dann nicht gleich?

Diesel-geschädigte Musterkläger bis zum 29.9. handeln!

Ihr direkter Kontakt zu mir:
Rechtsanwalt Ingo Thiele
thiele@nickel.de
oder +49 (0)6181 30410-0

Rechtsanwalt Ingo Thiele - Kanzlei Nickel Hanau

EXPERTENRAT
Noch vor dem 29.9.2019 wieder aus der Musterfeststellungsklage aussteigen und die eigenen Ansprüche einklagen. Wir machen das für Sie. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Kosten.

Ansprüche der Musterkläger sind nicht verjährt. Am 30. September 2019 steht der erste Musterklage-Termin an. Bis dahin ist ein Ausstieg und eine sinnvollere Einzelklage möglich, danach nicht mehr.

EXPERTENRAT
Verjährung droht bei Ausstieg aus dem Musterprozess nicht, wenn Einzelverfahren nach Ausstieg eingeleitet wird. Wir machen das für Sie. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Kosten.

Es ist sinnvoll aus der Musterfeststellungsklage auszusteigen.
Es ist effektiv, auf Einzelverfahren vor dem 30.9.2019 umzusteigen.
Wir machen das für Sie.

Handeln Sie, bevor es zu spät ist.

Rufen Sie mich persönlich an.
Ingo Thiele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Leiter der Nickel Verkehrsrechtsabteilung

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