Ab Oktober 2025 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine neue verbindliche Vorgabe für Überweisungen. Banken und Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, neben der IBAN auch den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen.
Rechtsgrundlage
Die Europäische Union hat diese Maßnahme durch eine unmittelbar geltende Verordnung eingeführt. Anders als bei Richtlinien ist keine nationale Umsetzung erforderlich; die Regelung entfaltet ihre Wirkung automatisch in sämtlichen Mitgliedstaaten.
Hintergrund
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu erheblichen Schäden, weil Gelder aufgrund von Tippfehlern oder Zahlendrehern auf falsche Konten überwiesen wurden. Noch schwerer wogen Fälle von Betrug, in denen Kriminelle unter falschem Namen eigene Konten als Zielkonten angegeben hatten. Das Ergebnis war regelmäßig, dass die Überweisenden ihr Geld endgültig verloren.
Verbesserter Schutz
Mit der neuen Pflicht zum Namensabgleich wird dieses Risiko erheblich reduziert. Stimmt die Empfängerangabe nicht mit den tatsächlichen Kontoinhaber-Daten überein, wird die Überweisung blockiert oder mit einem deutlichen Warnhinweis versehen. Damit entsteht für Unternehmen wie auch für Privatpersonen ein erheblich gesteigerter Schutz, der das Vertrauen in den europäischen Zahlungsverkehr nachhaltig stärkt.
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