Welche Folgen haben die eingeräumten Manipulationen von VW an Dieselfahrzeugen für den deutschen Verbraucher?
Der VW Dieselskandal, vom Spiegel sogar als Selbstmord betitelt ist in aller Munde, die Bildzeitung von einem Diesel-Gate. Was aber, so fragt sich der deutsche Verbraucher, welcher einen VW Diesel fährt, bestellt hat oder mit einem Kauf liebäugelt sind die rechtlichen Konsequenzen? Habe ich Rechte oder gar Pflichten, gibt es gar Konsequenzen, welche die Zulassung meines Fahrzeuges in Deutschland betreffen? Bevor wir den Juristen fragen können, was für Rechtsfolgen bestehen muss zunächst einmal der Sachverhalt geklärt werden, was ist überhaupt passiert, was hat VW gemacht und welcher Sachverhalt steht fest.
VW hat eingeräumt, in den USA in die Dieselfahrzeuge eine Software programmiert und eingebaut zu haben, die die Art und Weise der Prüfung der Dieselgrenzwerte erkennt und den Prüfzyklus manipuliert. Ob diese Software auch in deutschen Fahrzeugen eingebaut und aktiviert ist, ist derzeit noch unklar, es gibt auch maßgebliche Unterschiede in der Rechtssituation von USA und Europa. In den USA gelten weit niedrigere Grenzwerte als in Deutschland, sodass nicht zwingend ist, dass ähnliche Manipulationen wie in den USA bei europäischen VW Modellen ebenfalls durchgeführt werden muss. VW hat also eine ganz raffinierte Software entwickelt, welche im normalen Fahrbetrieb überhaupt nicht eingreift aber bei Abgastests auf einem Prüfstand den Ausstoß von schädlichen Abgasen drosselt. Die Software erkennt also die Prüfstandsituation und manipuliert lediglich die Prüfung. Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll und nachvollziehbar, dass die Prüfung innerhalb eines festgelegten Fahrzyklus erfolgt, bei welchen Randbedingungen für die Starttemperatur, Schaltpunkte (für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe) und Fahrzeugvorbereitung notwendiger Weise übereinstimmen sollen, um reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Ein solcher Fahrzyklus wird daher üblicher Weise auf einem Motoren- oder Rollenprüfstand durchgeführt.
Sollte eingeräumt oder bewiesen werden, dass VW auch in Deutschland die Dieselwerte auf dem Prüfstand manipuliert hat, dann stehen dem Käufer innerhalb der Fristen (zwei Jahre für Neuwagen, wahrscheinlich nur ein Jahr bei Gebrauchtwagen) gegen den Händler zur Verfügung. Diese Sachmangelrechte bestehen in einem Nacherfüllungsanspruch, scheitert dieser, so ist an Minderung des Kaufpreises oder an ein Rücktrittsrecht vom Vertrage zu denken, wobei ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach dem Gesetz nur bei erheblichen Mängeln möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat bisher bei der Erheblichkeitsgrenze nur hinsichtlich eines Kraftfahrstoffmehrverbrauches Stellung genommen und die Grenze bei 10 % gezogen, bei Überschreitung der Abgaswerte ist vorstellbar aber natürlich noch nicht gesichert, dass sich die Gerichte an diesen 10 % orientieren könnten. Ein erheblicher Mängel wird von der Rechtsprechung auch dann bejaht, wenn die Kosten der Nachbesserung mehr als 5 % des Kaufpreises betragen, diese Frage kann natürlich im Vorhinein auch nicht beantwortet werden.
Käufer von Fahrzeugen mit bereits abgelaufenen Gewährleistungspflichten bleibt nur ein denkbarer Schadensersatzanspruch gegen arglistige Täuschung, wobei ein arglistiges Verhalten des Herstellers dem einzelnen Händler nicht zuzurechnen ist. Hier wäre denkbar, dass die Kosten für eine Fehlerbeseitigung vom Hersteller übernommen werden müssen.
Auswirkungen auf die Kfz-Steuer, die Betriebserlaubnis oder die Zulassung drohen nach Informationen des ADAC nicht. Anwaltlich beraten lassen sollte sich der Käufer eines neuen Dieselfahrzeuges, welcher sein Fahrzeug kauft aber noch nicht übernommen hat. Genauso wie derjenige, dessen Gewährleistungsansprüche zeitnah ablaufen, der Rest kann in Ruhe abwarten, was die Enthüllungen der nächsten Tage ergeben. Hier geht der AMC Hanau davon aus, dass angesichts des Druckes der Öffentlichkeit die Vorwürfe auf den Tisch kommen und dann auch die Rechtsfragen noch klarer beantwortet werden können.
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