Amtsgericht Kempten, Urteil vom 8.11.2016
Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug „laut Gutachten“ reparieren, und liegen die Kosten dann 128,56 EUR über der gutachterlichen Prognose von 5.481,25 EUR, ist das eine Abweichung, die außerhalb des Einflussbereichs des Geschädigten liegt.
Das stellte das Amtsgericht Kempten klar. Es begründete seine Entscheidung damit, dass eine Auftragserteilung an eine Fachwerkstatt im Rahmen der Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten eine im Sinne des Schadenrechts wirtschaftlich vernünftige Maßnahme sei. Der Versicherer des Unfallschädigers muss die höheren Kosten daher komplett ersetzen.
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