Ob Auto, Motorrad oder LKW: Für die meisten Fahrzeuge braucht man in Deutschland einen Führerschein. Unter der Ziffer 4b findet sich bereits jetzt auf vielen Führerscheinen ein Ablaufdatum. Bisher waren alte Führerscheine allerdings davon ausgenommen.
Bisher haben dieses Ablaufdatum lediglich Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden. Doch aufgrund einer EU-Verordnung sind bald auch Führerscheine die vor 2013 ausgestellt worden, nur noch 15 Jahre gültig. Ab dem Jahr 2022 müssen diese gestaffelt umgetauscht werden.
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AM, A1, A2, A: | Zweirädrige Fahrzeuge ( Roller, Moped, Motorrad begrenzt, Motorrad) |
B: | Autoführerschein bis 3,5 Tonnen |
C1, C: | LKW-Klassen |
D1, D: | Bus-Klassen |
X+E: | Die jeweilige Klasse mit Anhänger (Außer bei A-Klassen) |
L und T: | Traktoren-Klassen |
Mit dem Ablaufdatum endet lediglich die Gültigkeit des Dokumentes. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Führerscheindokumente die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden. Bekannt ist die Änderung seit dem Jahr 2016.
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