Überraschend für die Verkehrsrechtsabteilung der Kanzlei Nickel in der juristischen Aufarbeitung des sogenannten VW-Skandals war bisher, wie viele Amts- und Landgerichte zugunsten von VW und Audi entschieden hatten, erst in letzter Zeit mehren sich die amts- und landgerichtlichen Urteile, die dem Verbraucher das Recht zusprachen das Auto zurückzugeben und das Geld gegebenenfalls abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuerhalten. Nun hat erstmals mit dem Oberlandesgericht München ein Obergericht in der Sache entschieden. Zwar ging es nur noch um die Kosten des Verfahrens, das Oberlandesgericht München hat jedoch mit klaren Worten deutlich gemacht, dass der Verbraucher gewonnen hätte.
In der ersten Instanz vor dem Landgericht Traunstein war der Verbraucher noch unterlegen, im Berufungsverfahren hat die Beklagte jedoch das Fahrzeug zurückgenommen, den Kaufpreis und die Finanzierungskosten erstattet und für die Fahrzeugnutzung lediglich einen Betrag von 2.000,00 € für eine Nutzung von 80.000 Km abgezogen.
Nachdem der Händler mehr bezahlt hatte als der Kläger mit seiner Klage überhaupt verlangt hatte, war einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht in der Hauptsache durch ein Urteil der Boden entzogen, es musste aber noch über die Kosten des Verfahrens entschieden werden. Dieser Beschluss vom 23.03.2017 liegt nunmehr vor, der Händler muss die Verfahrenskosten tragen, der Senat hat ausdrücklich formuliert keinen Zweifel daran zu haben, dass das Fahrzeug, welches mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen und zwar einen niedrigeren Schadstoffausstoß generiert als im Echtbetrieb zu erwarten wäre mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist. Dem zufolge hätte der Händler verloren und muss nunmehr die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ist schon häufig von bahnbrechenden Urteilen die Rede gewesen, diese Urteile waren jedoch nicht rechtskräftig. Mit dieser ersten obergerichtlichen Stellungnahme in der Sache liegt nunmehr wirklich eine bahnbrechende Entscheidung vor.
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0