Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 04.07.2013 (Az. III ZR 250/12) eindeutige Kriterien hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten bei Mäharbeiten mit sogenannten Freischneidern festgelegt.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass bei entsprechenden Mäharbeiten mit Freischneidern mögliche Schäden durch das Hochschleudern von Steinen verhindert werden können und hierfür alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Mit dem genannten Urteil hat der BGH hinsichtlich sich teilweise widersprechenden Entscheidungen der Unterinstanzen nunmehr klare Richtlinien genannt, an denen sich die Straßenbauverwaltungen orientieren können.
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