Die Verfahrensrüge beim Kartellamt wurde vom Hanauer Rechtsanwalt Harald Nickel eingereicht. Er wisse, dass er aus dem Verfahren wahrscheinlich keinen wirtschaftlichen Gewinn ziehen werde. „Mir als Vergaberechtler geht es insbesondere um Klärung, wann der Bund rechtlich und politisch gehalten ist, sich an Pflichten und Prinzipien gesetzlich vorgeschriebener Formen der Vergabe zu halten“, erklärt er auf Anfrage. „Gleich wie mein aktuelles Verfahren ausgeht, es schärft vielleicht das Bewusstsein, dass die Einhaltung der gesetzlichen Grundprinzipien den Steuerzahler und gewollten Wettbewerb vor möglichem Missbrauch schützen soll und schützt.“
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