Sachverhalt: Ein unterlegener Bieter griff die Vergabeentscheidung der Stadt Köln zur Durchführung der Deutzer Kirmes an. Er rügte Verfahrensfehler und verlangte eine Neubewertung.
Streitige Rechtsfrage: Waren die Zuschlagsentscheidung und die Verfahrensführung rechtmäßig oder lag ein vergaberelevanter Verstoß vor?
Entscheidung & Begründung: Die Vergabekammer sah keine Rechtsverletzung. Die Vergabeunterlagen seien ordnungsgemäß, die Zuschlagswertung fehlerfrei und die Rügen nicht durchgreifend.
Ergebnis: Der Nachprüfungsantrag blieb ohne Erfolg; der Zuschlag kann erteilt werden.
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