VK Bund, Beschluss vom 26.08.2024 – VK 2-67/24

30. August 2025 - Vergaberecht

Klarstellung zur Eignungsprüfung: Vergleichbarkeit von Referenzen ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ein pauschaler Vergabevermerk genügt nicht – die Entscheidung verlangt tragfähige, einzelfallbezogene Erwägungen zur Referenzbewertung.