VK Bund, Beschluss vom 22.04.2025 – VK 1-24/25

28. April 2025 - Vergaberecht

Die VK Bund betont: Preisaufklärung ist elektronisch durchzuführen.

Bieter müssen an der Aufklärung aktiv mitwirken. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag ablehnen, wenn die Aufklärung unzureichend bleibt. Der Nachprüfungsantrag wurde zurückgewiesen.