Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden: Öffentliche Auftraggeber müssen im Vergabeverfahren nicht prüfen, ob Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Ein Nachprüfungsantrag blieb ohne Erfolg. Damit wird der Entscheidungsspielraum der Auftraggeber bestätigt und Rechtssicherheit gestärkt.
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