Seit dem 1. Januar 2014 ist in der Russischen Föderation das „Gesetz über das Vertragssystem im Bereich Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke” in Kraft, das das bisherige „Gesetz über staatliche Beschaffungen” abgelöst. Deklarierte Ziele der Novelle sind ein bestmöglicher Koeffizient aus Qualität und Preis im Fall von Beschaffungen, optimale Vorbereitungsmöglichkeiten für bietende Unternehmen sowie die Planbarkeit von Ausschreibungen über einen längeren Zeitraum hinweg.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Gesetz besteht insbesondere darin, dass fortan ein kompletter und transparent zu haltender Beschaffungszyklus vorgegeben ist. Dieser beginnt bei der Vorplanung von Beschaffungen und erstreckt sich weiter über die eigentliche Ausschreibung, die Abnahme der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen und endet erst mit der Ergebnisauswertung beziehungsweise amtlichen Revision der Beschaffung. Zudem haben Ausschreibungsverfahren ab dem Moment, an dem die ausschreibende Stelle für sich einen Bedarf definiert, veröffentlicht zu werden.
Der definierte Bedarf fließt in einen Beschaffungsplan ein, der anschließend gemäß vorgegebener Zeitgraphik – und wahrscheinlich ab 2016 auch gemäß standardisierter inhaltlicher Vorgaben – umzusetzen ist. Da der Beschaffungsplan aus Gründen der Finanzierbarkeit frühestens im jeweils folgenden Haushaltsjahr in Kraft treten kann, erhalten potenzielle Bieter mehr Zeit zur Vorbereitung.
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