Die Österreichische Bundesregierung und die Österreichische Parlamentsmehrheit streben eine Flexibilisierung des Oberschwellen-Vergaberechts an, welches sich dem deutschen Prinzips von Eignung und Wirtschaftlichkeit annähert.
Auslöser der zugrunde liegenden politischen Diskussion war der Bau eines Krankenhauses in Wien.
Viel knapper hätte damals die Verhabeentscheidung nicht ausfallen können. Bei der Fassade des neuen Krankenhauses Wien-Nord ging es um einen öffentlichen Auftrag von 48 Millionen Euro. Ein deutsches Unternehmen mit einem Partnerbetrieb aus dem Burgenland erhielt den Zuschlag. Ganze 76 Euro gaben bei dem Millionenprojekt den Ausschlag dafür, dass der Auftrag gemäß dem österreichischen Billigstbieter-Prinzip letztlich nach Deutschland samt burgenländischem Subunternehmer ging. Allerdings fiel der burgenländische Subunternehmer in der Folge in den Konkurs. Dieser und weitere Fälle des Zuschlags an wirtschaftlich und fachlich ungeeignete Unternehmen veranlasst Österreich nun zur Abkehr von bisherigen gesetzlichen Vergaberegelungen, hin zu Regelungen, wie sie sich vergleichbar auf der Grundlage insbesondere der gesetzlichen Regelungen des GWB sowie derjenigen der VOB/A, VOL/A und VOF in Deutschland bewährt haben.
Statt des lupenreinen Zuschlags an den Billigstbieter soll dann in verstärktem Maß der Bestbieter zum Zug kommen können, wenn dies die von der Vergabestelle entwickelten Eignungskriterien nebst Bewertungsmatrix bezogen auf Bieter und Gebot zulassen. Zu rund 80 Prozent, so die künftige österreichische Regelung würde zwar weiterhin der Preis den Ausschlag bei der Vergabe eines Bauauftrags durch die öffentliche Hand geben. Zu etwa 20 Prozent kämen dann jedoch auch andere Kriterien zum Tragen: So müsste unter anderem die Bonität eines anbietenden Unternehmens ebenso berücksichtigt werden wie auch bestimmte Qualitätskriterien, beispielsweise, wie viele Lehrlinge in der Firma ausgebildet werden. Insoweit beabsichtigt der österreichische Gesetzgeber aber, anders als in Deutschland, nicht zwischen Eignungs- und unmittelbaren Wertungskriterien unterscheiden zu wollen.
Inzwischen laufen die Verhandlungen auf Sozialpartnerebene zwischen Wirtschaft und Gewerkschaft über eine entsprechende gesetzliche Änderung des Vergaberechts auf Hochtouren. Kurz vor der Weihnachtspause kam es zu einem Treffen mit Vertretern der Auftraggeber. Geht es dem zuständigen Bundesminister, der mit dem Chef der Gewerkschaft Bau-Holz treibende Kraft für die Neuregelung ist, wird die Gesetzesvorlage im ersten Quartal 2015 ins Parlament eingebracht.
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