Vergabekammer Hessen, Beschluss vom 12. Juni 2025 – 69d VK 12/25

16. Dezember 2025 - Vergaberecht

Die Vergabekammer Hessen hatte über die Zulässigkeit einer Nachforderung im Rahmen der Angebotsprüfung zu entscheiden. In einem europaweiten Vergabeverfahren hatte der öffentliche Auftraggeber nach Angebotsöffnung Unterlagen zur Eignung nachgefordert, die der betroffene Bieter seinem Angebot nicht vollständig beigefügt hatte. Ein Wettbewerber rügte dies als unzulässige Angebotsänderung und leitete ein Nachprüfungsverfahren ein.

Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. In den Entscheidungsgründen stellt sie klar, dass § 56 VgV eine Nachforderung fehlender oder unvollständiger Unterlagen grundsätzlich zulässt, sofern dadurch keine inhaltliche Änderung des Angebots erfolgt. Maßgeblich sei eine strikte Trennung zwischen nachforderungsfähigen formalen Eignungsunterlagen und nicht nachforderungsfähigen leistungs- oder preisrelevanten Angebotsbestandteilen. Die nachgeforderten Erklärungen hätten ausschließlich bereits bestehende Tatsachen belegt und keinen Einfluss auf Inhalt oder Wertung des Angebots gehabt.

Die Vergabekammer hebt hervor, dass die Nachforderung gerade dem Zweck dient, formale Defizite auszugleichen und einen möglichst breiten Wettbewerb zu sichern. Ein Ausschluss sei nur dann zwingend, wenn die nachgereichten Unterlagen erst neue Eignungstatsachen begründen oder die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigen würden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Vergabestelle habe ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt und die Nachforderung vergaberechtskonform begrenzt.

Für die Praxis verdeutlicht der Beschluss erneut die Bedeutung einer sauberen Abgrenzung zwischen zulässiger Nachforderung und unzulässiger Angebotsänderung. Auftraggeber müssen Nachforderungen inhaltlich strikt begrenzen und dokumentieren. Bieter können sich nicht darauf verlassen, dass formale Mängel zwingend zum Ausschluss von Wettbewerbern führen, sofern diese im Rahmen der gesetzlichen Nachforderungsinstrumente heilbar sind.

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