Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. Juni 2025 – VK 2-39/25

19. Oktober 2025 - Vergaberecht

Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 16. Juni 2025 – VK 2-39/25 – eine praxisrelevante Klarstellung zu den Prüfpflichten öffentlicher Auftraggeber im Zusammenhang mit steuerbefreiten Leistungen getroffen. Streitgegenstand war die Frage, ob der Auftraggeber verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit und Fortdauer einer vom Bieter geltend gemachten Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11b UStG eigenständig zu prüfen.

Der öffentliche Auftraggeber hatte die vom Bieter vorgelegte Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern über die Umsatzsteuerbefreiung akzeptiert, ohne deren Gültigkeit im Detail zu überprüfen. Die Antragstellerin sah hierin einen Vergabefehler und rügte, der Auftraggeber hätte die steuerrechtlichen Voraussetzungen selbstständig kontrollieren müssen.

Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte klar, dass der Auftraggeber grundsätzlich auf die Gültigkeit und Richtigkeit einer amtlich ausgestellten Bescheinigung vertrauen darf, sofern keine konkreten Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Eine eigenständige steuerrechtliche Prüfungspflicht besteht nicht. Nur wenn begründete Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder den Wegfall der Voraussetzungen der Steuerbefreiung vorliegen, muss der Auftraggeber tätig werden.

Mit dieser Entscheidung entlastet die Vergabekammer die Vergabestellen in der Praxis deutlich: Bei Vorliegen einer gültigen Steuerbefreiungsbescheinigung können Auftraggeber ohne weiteres von deren Wirksamkeit ausgehen. Gleichzeitig verdeutlicht der Beschluss die Pflicht, Verdachtsmomente sorgfältig zu dokumentieren, um spätere Beanstandungen zu vermeiden.