Erster Spatenstich zur Errichtung der KiTa Griesheim, deren Inbetriebnahme in nur acht Monaten erfolgen soll.
Griesheim/Hanau 11.01.2024
Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl (CDU), Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Zimmermann (SPD), die Vertreter der städtischen Verwaltung und des für Planung und Ausführung beauftragten Unternehmens für Hochbauten aus seriell in der Fabrik vorgefertigten Bauteilen nahmen heute zusammen mit dem städtischen juristischen Vergabeberater den ersten Spatenstich für die neue Kindertagesstätte in Griesheim lediglich ca. 1 ½ Jahre nach Start des öffentlichen EU-Vergabeverfahrens für Planung und Bauleistung vor. Die Fertigstellung der KiTa ist bereits für den Oktober dieses Jahres vorgesehen, also wenig mehr als zwei Jahre seit dem Projektstart.
Die Form der öffentlichen Vergabe der Planung und Errichtung des städtischen Baus hatte im Vorfeld landesweit wegen der erstmaligen Realisierung eines alternativen Vergabemodells, für die Stadt Griesheim entwickelt vom Hanauer Vergaberechtler Rechtsanwalt und Hochschullehrer für Vergaberecht an der Hochschule Darmstadt Harald Nickel, Hanau, für Aufmerksamkeit insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern gesorgt; es wurde zwischenzeitlich aus Anlass zweier weiterer Bauvergaben für Kindertagesstätten in einer anderweitigen hessischen Stadt erfolgreich nachvollzogen. Der Errichtung der KiTa in Griesheim kommt unter rechtlichen und technischen Gesichtspunkten Modell-Charakter mit gravierenden Einspar-Effekten bezogen auf Kosten und Realisierungszeiten zu. Erstmals vom Land Hessen, bisheriger Praxis zuwider, als grundsätzlich förderfähig anerkannt, vergab die Stadt Griesheim die Planung und schlüsselfertige Ausführung einer Kindertagesstätte in einem einheitlichen Verfahren an nur einen Hersteller, der unter Verwendung überwiegend in der Fabrik vorgefertigter Bauteile hochwertigen Hochbau betreibt. Das Ergebnis des unter Inanspruchnahme gesetzlicher Ausnahmeregelungen von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau, konzipierten Vergabekonzepts, einheitlich Planung und schlüsselfertige Ausführung eines in der Fabrik vorgefertigten seriellen oder modularen Baus an einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer zu vergeben, nutzt die Möglichkeiten gesetzlicher Ausnahmeregelungen und ist unter drei Gesichtspunkten grundsätzlich richtungsweisend:
Der schlüsselfertige Bau einschließlich aller Außenanlagen wird in Griesheim vom beauftragten Unternehmen aus NRW zu einem generellen allumfassenden Festpreis realisiert, also umfassend kostensicher. Der im Vergabeverfahren erzielte generelle pauschale Festpreis liegt dabei annähernd 40 % unter den im Vorfeld auf der Grundlage von vergleichbaren öffentlichen Bauten geschätzten üblichen Kosten im Anschluss an klassische Vergaben nach Fach- und Teillosen und getrennt nach Planung und Bauleistung in aufeinanderfolgenden zeitraubenden Verfahren. Unter Zugrundelegung der Kosten vergleichbarer öffentlicher Bauten erzielt daher die Stadt Griesheim ein Ersparnis von mehr als 30 %, liegt damit auf dem Niveau der Kosten privater Bauherrn.
Zugleich entfallen in erheblichem Umfang beim Regelverfahren anfallende Vergabekosten, weil eine Vielzahl von Verfahrensschritten erspart werden. Insgesamt wird dem Steuerzahler Aufwand in Millionenhöhe erspart.
Es wird dennoch gerade wegen der Verwendung vorfabrizierter Bauteile ein nachhaltiges Gebäude modernster Passivhausstandards unter Verwendung einer Luft-Wärme-Pumpe für Heizung und Kühlung, einer Photovoltaikanlage und einer Dachbegrünung entstehen.
Und der Bau wird in einer Zeit von wenig mehr als zwei Jahren nach Start der Vertragsvergabe und nur ca. acht Monate seit dem ersten Spatenstich übergeben werden können. Betrachtet man übliche Realisierungszeiten öffentlicher Bauvorhaben, wird damit der Zeitaufwand im Vergleich zum Regelfall fast halbiert. Nur deshalb auch ist angesichts bestehender Preissteigerungswagnisse am Bau überhaupt die Vereinbarung eines generellen pauschalen Festpreises rechtlich zulässig und am Markt durchsetzbar.
„Durch die Realisierung von Planung und Bauausführung aus einer Hand können wir die Möglichkeiten moderner serieller und modularer Bauformen optimal ausnutzen, weil unser Vertragspartner optimal die Möglichkeiten seiner spezifisch strukturierten seriellen Vorproduktion in die Planung einbeziehen und damit preismindernd und Zeit sparend nutzen kann. So realisieren wir unsere neue Kindertagesstätte in beispielhafter Qualität, einem Bruchteil der üblichen Realisierungszeiten und zu in dieser Höhe nicht erwartbar niedrigen Preisen. Die Rekordzeit vom ersten Spatenstich im Januar 2024 bis zur vertraglich vorgesehenen schlüsselfertigen Übergabe voraussichtlich im August 2024 spricht für sich“, erklärte Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl der Stadt Griesheim aus Anlass des ersten Spatenstichs in der Griesheimer Sophie-Scholl-Straße, sichtlich erfreut darüber, dass der Mut der Stadt Griesheim neue Wege zu gehen, sich offensichtlich technisch, zeitlich und wirtschaftlich auszahlt.
Der Projektleiter des für Planung und schlüsselfertiger Ausführung beauftragten Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen verwies aus diesem Anlass darauf, dass ohne die in Griesheim gewählte und vom üblichen Vorgehen öffentlicher Auftraggeber abweichende Form der Generalübernehmer-Vergabe von Planung und Leistung, die Potenziale des Unternehmers nicht vergleichbar optimal mit den nun vertraglich vereinbarten Konditionen von Qualität, Bauzeit und Preis hätten genutzt werden können.
Zum Vergabemodell der Stadt Griesheim deren juristischer Berater, Rechtsanwalt Harald Nickel, Hanau:
„Wir haben vor dem Start des Vergabeverfahrens eine Markterkundung für die Stadt Griesheim durchführen dürfen. Sie ergab, dass Bedürfnisse und Vorgaben der Stadt Griesheim im Wege üblicher gesetzlicher Regel-Vergabeformen in mehreren Schritten nicht geeignet verwirklicht werden können. Die Aussagen renommierter Marktteilnehmer ergab, dass nur eine grundlegende Abweichung vom klassischen Formen der öffentlichen Vergabe und der Einsatz modernster Bautechniken durch in der Fabrik vorgefertigte Bauteile innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiträume bei erheblichen Kosteneinsparungen das Projekt des Baus der KiTa in Griesheim so ermöglicht, wie die Stadt Griesheim sich dies wünschte. Deshalb haben wir eine vom Gesetz zugelassene unüblich abweichende Form der öffentlichen EU-Vergabe entwickelt, vorgeschlagen und mit Zustimmung aller städtischer Verantwortlicher bis zum Vertragsabschluss rechtlich und strategisch begleiten dürfen. Wir haben im Zusammenwirken mit unseren vergaberechtlichen Kooperationspartnern um meinen Kollegen Prof. Wolfgang E. Trautner von Heussen Rechtsanwälte, Frankfurt und seinem Team sowie dank des Mutes der Verantwortlichen der Stadt Griesheim gemeinsam neue Wege beschritten, so am Ende einen Bauvertrag für die Stadt Griesheim mit erwirkt, den ich bezogen auf Qualitätszusagen, Bauzeiten und Preise selbst derart vorteilhaft nicht für möglich gehalten habe. Das Vorgehen der Stadt Griesheim belegt: Nirgends ist in Stein gemeißelt, dass öffentliche Beschaffungen länger dauern und teurer ausfallen müssen als private. Statt über vergaberechtliche Hürden zu klagen, bietet es sich an, der jeweiligen Aufgabenstellung entsprechend, die unterschiedlichen Möglichkeiten des Gesetzes konstruktiv anzuwenden,“, kommentiert Rechtsanwalt Harald Nickel den Baustart am 11.01.2024 in Griesheim.
Foto: Fotografie des ersten Spatenstichs (v. l. n. r.) Architekt Helmut Dörfer, Rechtsanwalt Harald Nickel, Bürgermeister Krebs-Wetzl, 1. Stadtrat Klaus Rinecker, Fachbereichsleiterin Antje Köster, Projektleiter Daniel Schröder, Fachbereichsleiter Mario Ripp, Fachbereichsleiter Jens Kraft und Stadtverordnetenvorsteherin Ingrid Zimmermann.
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0