OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2025 – 15 Verg 9/25

31. Juli 2025 - Vergaberecht

Der Senat bestätigt: Änderungen an den Vergabeunterlagen – etwa bei Lieferbedingungen – führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Zudem müssen Rahmenvereinbarungen Höchst-/Mindestmengen transparent festlegen. Beschwerde erfolglos.