Leistungsbeschreibungen sollten eindeutig sein

6. Oktober 2025 - Vergaberecht

Das BayObLG (Beschl. v. 09.04.2025 – Verg 1/25 e) hat einen Nachprüfungsantrag abgewiesen, mit dem eine Bieterin die Auslegung der Vergabeunterlagen zu einer Rahmenvereinbarung „Drogenschnelltests“ beanstandet hatte.

Das Gericht stellte klar: Maßstab für die Beurteilung ist allein das objektive Verständnis eines durchschnittlich fachkundigen Bieters. Subjektive Lesarten einzelner Marktteilnehmer genügen nicht. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und mahnt Auftraggeber, Leistungsbeschreibungen eindeutig und widerspruchsfrei zu gestalten.