Landgericht Gießen – Urteil vom 12.01.2026 (6 O 41/25)

20. März 2026 - Vergaberecht

Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 12.01.2026 (6 O 41/25) klargestellt, dass vergaberechtliche Beratung regelmäßig als Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu qualifizieren ist.

Gegenstand des Verfahrens war die Abgrenzung zwischen technischer Projektsteuerung und rechtlicher Beratung im Vergabeverfahren. Das Gericht stellt heraus, dass die rechtliche Bewertung von Vergabeunterlagen, die Konzeption von Zuschlagskriterien sowie die rechtliche Einordnung von Verfahrensentscheidungen originär juristische Tätigkeiten darstellen. Diese dürfen grundsätzlich nur von hierzu befugten Personen erbracht werden. Eine Vermischung technischer und rechtlicher Beratung ist unzulässig und kann sowohl haftungsrechtliche als auch vergaberechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für öffentliche Auftraggeber ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Verfahrensorganisation klar zu strukturieren und rechtliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Stellen sicherzustellen.