Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Konzessionsvergabeverfahren

6. Oktober 2025 - Vergaberecht

Eine hessische Gemeinde hatte ein Konzessionsvergabeverfahren für ihr Strom- und Gasnetz eingeleitet. Im Zuge dessen verlangte sie vom bisherigen Konzessionsinhaber die Herausgabe sogenannter kalkulatorischer Netzdaten, also jener Informationen, die es potentiellen Bewerbern ermöglichen, realistische Angebote abzugeben. Der Alt-Konzessionär verweigerte die Herausgabe unter Hinweis auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Mit Urteil vom 17. September 2024 (Az. EnZR 57/23) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Gemeinde die Herausgabe dieser Daten verlangen kann. Die Transparenz- und Wettbewerbsinteressen der Bieter überwiegen, weil ohne die Daten ein fairer Wettbewerb nicht gewährleistet wäre. Zugleich stellte der BGH klar, dass die Weitergabe auf den Kreis der Verfahrensbeteiligten beschränkt bleibt, sodass die Daten nicht allgemein öffentlich gemacht werden müssen.