Weil der Bund in der Corona-Krise sehr schnell große Mengen von Masken beschaffen musste, vergab er Aufträge ohne Ausschreibungen – zum Beispiel einen Logistikauftrag über mehr als 100 Mio. Euro. Dabei zahlte der Staat womöglich Preise, die überteuert sind.
Zudem liegt eine Klage der Vergaberechts-Experten Harald Nickel vor, der dem Ministerium die unzulässige Auftragsvergabe eines Beratungsmandats an EY vorwirft: „Die drängende Anfangsphase der Pandemie rechtfertigt es nicht, sich den Mängeln des Open-House-Beschaffungsverfahrens jetzt nicht auf rechtmäßige Weise zu stellen“, sagte Anwalt Nickel. „Dazu hätte aus meiner Sicht auch gehört, externe Beratungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren zu vergeben, sofern sie tatsächlich erforderlich sind.“
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