BayObLG, Beschluss vom 05.08.2025, Az. Verg 2/25

25. Oktober 2025 - Vergaberecht

Ein Bieter hatte beanstandet, dass die Angebotswertung nicht nachvollziehbar dokumentiert sei und dass die vergebenen Punktzahlen im Kriterium „Konzeptqualität“ willkürlich festgelegt worden seien. Der Auftraggeber verwies auf eine interne Bewertungsübersicht, die keine Begründung enthielt.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hob die Wertungsentscheidung auf. Die Richter stellten klar, dass qualitative Zuschlagskriterien nur dann rechtmäßig bewertet werden können, wenn der Bewertungsprozess dokumentiert und die Wertungsschritte im Vergabevermerk für Dritte nachvollziehbar sind. Die Vergabestelle muss angeben, welche Erwägungen zu welcher Punktzahl führten. Eine bloße Ergebnisdarstellung reicht nicht.

Mit der Entscheidung stärkt das Gericht die Dokumentationspflicht des Auftraggebers und die Nachprüfbarkeit wertungsbezogener Entscheidungen. Transparenz in der Wertung ist Voraussetzung für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Bieter.