Aktuell: Öffentliche Vergabe / 12.9.2024

10. Oktober 2025 - Vergaberecht

Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 12. September 2024 (VK 2-77/24) den Ausschluss einer Bieterin aus einem Vergabeverfahren bestätigt, nachdem erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit ihres Angebots verblieben waren. Der Auftraggeber hatte beanstandet, dass die von der Bieterin vorgesehene Personalstruktur in der Praxis nicht umsetzbar sei.

Trotz ergänzender Erläuterungen konnten die Widersprüche nicht ausgeräumt werden. Die Kammer stellte fest, dass der Auftraggeber bei solchen Sachlagen nicht verpflichtet ist, ein Angebot weiter zu werten, wenn dessen Durchführbarkeit zweifelhaft bleibt. Die Entscheidung stärkt die Position öffentlicher Auftraggeber, die Qualität und Plausibilität von Angeboten eigenständig zu prüfen. Für die Praxis bedeutet das: Eine lückenlose Dokumentation des Aufklärungsverlaufs und der Bewertungsentscheidung ist unerlässlich. Nur wer nachvollziehbar begründet, warum Zweifel fortbestehen, handelt vergaberechtskonform.