BGH hebt Verurteilung wegen Völkermords durch das OLG Frankfurt auf.

11. September 2015 - Strafrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren verurteilt. Er gehört der Volksgruppe der Hutu an und war seit 1988 Bürgermeister im Norden Ruandas. Deren Bürger flohen ab dem Jahr 1990 vor Angriffen von Angehörigen der Volksgruppe der Tutsi nach Süden und lebten ab 1993 in Flüchtlingslagern. Nach dem Abschuss des Flugzeugs des ruandischen Staatspräsidenten im April 1994 tötete die Bevölkerungsmehrheit der Hutu mehr als 500.000 Tutsi. Teil dieses Dramas war das sogenannte Kirchenmassaker von Kiziguro. Der Angeklagte, der bereits am Vortag in die Organisation von Übergriffen eingebunden gewesen war, rief den Angreifern zu Beginn der Aktion “Fangt mit eurer Arbeit an” und erkundigte sich später danach, ob getötet wurde, um zu weiteren Tötungen aufzurufen. Auf die Revision sowohl der Verteidigung, als auch der Staatsanwaltschaft hob der BGH das Urteil auf. Es muss neu verhandelt werden.

Ingo Thiele
Rechtsanwalt