Das folgt aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2017.
Danach kann der Verkäufer nach einem erfolgreichem Antrag des #Käufers auf PayPal-Käuferschutz erneut Kaufpreiszahlung vom Käufer verlangen. Das Gegenteil war bisher von PayPal auf der Grundlage getroffener Rahmenverträge zugesichert worden.
(BGH, Urteile vom 22. November 2017 – VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16)
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