Die Europäische Zentralbank darf nach der am 14.01.2015 unterbreiteten Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH, Rechtssache C- 62/14) grundsätzlich Staatsanleihen kaufen. Dies war von einem deutschen Politiker gegenüber deutschen Gerichten angezweifelt worden, die jene Rechtsfrage dem EuGH zur Entscheidung vorlegte. Ein solches Vorgehen der EZB sei rechtmäßig.
Voraussetzung dafür müsse sein, dass die EZB derartige Stützaktionen sorgfältig begründe und Aufwand und Risiko in einem angemessenen Verhältnis zum damit verfolgten Ziel stehe. Es kann erwartet werden, dass der EuGH dieser Auffassung folgt, ohne dass er formal an die vorgelegte Stellungnahme gebunden wäre.
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