Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer allgemeinen Altersgrenze für die Berufsgruppe der Lehrer rechtfertigen. Somit verstößt die Anwendung der nach dem hessischen Landesrecht geltenden allgemeinen Altersgrenze für Beamte auf Lehrer gegen das unionsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot.
So entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 25.07.2013 (Az.: 9 L 2184/13.F)
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0