Lehrer muss in Hessen auch über die gesetzliche Altersgrenze hinaus beschäftigt werden

27. Juli 2013 - Arbeitsrecht

Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer allgemeinen Altersgrenze für die Berufsgruppe der Lehrer rechtfertigen. Somit verstößt die Anwendung der nach dem hessischen Landesrecht geltenden allgemeinen Altersgrenze für Beamte auf Lehrer gegen das unionsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot.
So entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 25.07.2013 (Az.: 9 L 2184/13.F)