Einstellungsuntersuchung - Ärzte sind an Schweigepflicht gebunden

18. August 2015 - Arbeitsrecht

Viele Unternehmen schicken neue Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zum Arzt. Der Mediziner soll die Arbeitsunfähigkeit beurteilen. Dabei ist der Arzt entgegen vieler Befürchtungen weitgehend an seine berufliche Schweigepflicht gebunden, informiert die Deutsche Anwaltsauskunft.

Eine solche Untersuchung darf ein Arbeitgeber verlangen. Der Mediziner darf aber nur überprüfen, ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Untersuchung die geplante Arbeit ausführen kann. Der Arzt darf anschließend dem Chef nur mitteilen, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht. Die Weitergabe von medizinischen Details ist nicht erlaubt.