Hoch qualifizierte Ausländer von außerhalb der EU können künftig leichter nach Deutschland kommen. Sie sollen helfen, den Fachkräftemangel in jenen Branchen zu mildern, die händeringend Spezialisten suchen. Eine dazu vom Bundestag Ende April 2012 beschlossene «Blue Card»-Regelung der EU billigte der Bundesrat am 11.05.2012 in Berlin. Folgende Änderungen sind bedeutend:
Ein Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land darf zuziehen, wenn er mehr als 44.800 Euro jährlich verdient. Für Berufe in Bereichen mit vielen offenen Stellen liegt die Schwelle bei 35.000 Euro. Bislang galt für die Zuwanderung von Spezialisten mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung eine Einkommens-Schwelle von 66.000 Euro im Jahr.
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nicht vor Ablauf von nach drei Jahren mit Beschäftigung gewährt. Eine «Blue Card» berechtigt zu einem zeitlich befristeten Aufenthalt. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis gibt es, wenn der Betroffene auch nach drei Jahren noch eine geförderte Beschäftigung ausweist. Mit guten Deutschkenntnissen wird die Erlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt.
Neu ist weiter, dass Ausländer mit Hochschulabschluss ein halbes Jahr in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen dürfen, wenn sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Nach dem Examen an einer deutschen Hochschule haben Absolventen künftig 18 statt 12 Monate Zeit zur Suche eines Arbeitsplatzes.
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