Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht von Wohnungsbesitzern auf Kündigung ihrer Mieter wegen Eigenbedarfs bestätigt. Für eine Kündigung reicht es bereits aus, wenn Vermieter “vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme” der Wohnung haben, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Vermieter müssen demnach nicht nachweisen, dass es ihnen oder einer von ihnen begünstigten Person an Wohnraum mangelt. (Az. 1 BvR 2851/13)
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